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Neue Kantonsverfassung

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Medienmitteilung vom 3. Mai 2011


Die JFSZ befürworten neue Kantonsverfassung


Die Jungfreisinnigen Schwyz haben an der letzten Parteiversammlung die Parole für die Abstimmung über die neue Schwyzer Kantonsverfassung gefasst. Die anwesenden Mitglieder sprachen sich einstimmig für die neue Kantonsverfassung aus.

 

Überarbeitung eines 110 jährigen Flickwerkes


Sucht man nach den Ursprüngen der aktuellen Schwyzer Kantonsverfassung, wird man am Ende des 19. Jahrhunderts fündig. Viele Aspekte des heutigen Lebens waren damals nicht vorhanden. Der Alltag der damaligen Generationen war ein komplett anderer. Dass die Rahmenbedingungen des Zusammenlebens in der Zwischenzeit nie wesentlich überarbeitet und neu definiert wurden, erstaunt. Umso mehr ist es an der Zeit, diesen Missstand zu beseitigen.

Am 25. September 2005 hat das Schwyzer Stimmvolk mit einem Ja-Stimmenanteil von mehr als zwei Dritteln einer Totalrevision der Kantonsverfassung zugestimmt. Der Auftrag des Souverän war klar: Die verstaubte, veraltete Verfassung sollte zu Gunsten einer neuen, überarbeiteten Version weichen. Es erstaunt, dass einige Schwyzer Exponenten nichts mehr von diesem Volksentscheid wissen wollen und mit fadenscheinigen Argumenten das Inkrafttreten der neuen, modernen Verfassung torpedieren wollen. Wird am Ende auf dem Buckel der Schwyzer Bevölkerung Wahlkampf-Taktik betrieben?

 

Die Verfassung verdient Zustimmung


Die Jungfreisinnigen Schwyz sind klar der Auffassung, dass die neu geschaffene Kantonsverfassung eine würdige Basis unseres Rechtsstaates ist. In der neuen Verfassung werden wesentliche, bisher vernachlässigte Punkte geregelt (u.a. Gewaltentrennung, Finanzverfassung), während unwichtige Punkte (u.a. Wahl des Salzwägers) gestrichen wurden. Das liberale Gedankengut kommt klar zum Ausdruck, und es ist wohl eindeutig, dass durch die neu in der Verfassung beschriebenen Staatstätigkeiten mehr Staatsaufgaben in der Verfassung niedergeschrieben werden als bisher. Dabei steht in §12 lit. 2 KV explizit, dass dadurch keine Ansprüche auf staatliche Leistungen abgeleitet werden können. Die Finanzierung von Moscheen auf Staatskosten wird auch in Zukunft nicht möglich sein. Die Wahlplakate der SVP sind somit - gelinde ausgedrückt - reiner Schwindel.

Wehrmutstropfen bildet das Wahlsystem, welches nachwievor jeder Gemeinde einen Kantonsrat zusichert und so einem Proporzsystem nicht gerecht wird. Die Jungfreisinnigen finden es stossend, dass sich insbesondere CVP und SVP am geltenden Wahlsystem festklammern, obwohl es vor Bundesgericht mit grösster Wahrscheinlichkeit als nicht rechtsmässig taxiert werden wird. Es läuft unserem Demokratieverständnis zuwider, wenn jemand aus der Gemeinde Riemenstalden eine zigfach höhere Stimmkraft hat als jemand aus der Gemeinde Schwyz oder Freienbach. Doch auch wenn das Wahlsystem die Gerichte sicherlich noch beschäftigen wird, darf darum nicht die Verfassung als Ganzes abgelehnt werden.

 

Jungfreisinnige Schwyz