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Jugendschutz darf mündige Bürger nicht einschränken
Leserbrief vom 13. August 2010
Unter dem Deckmantel des Jugendschutzes versuchen CVP und insbesondere SP das Gastgewerbegesetz zu verschärfen. So fordert die SP beispielsweise ein Verbot von Alkoholverkäufen in Kiosken und Shops ab 21 Uhr. In Kauf genommen wird dabei, dass mündige Bürger nach einem strengen Arbeitstag daran gehindert werden, spontan ein kühles Bier oder eine Flasche Wein für das Abendessen zu Hause oder für eine Feier kaufen zu können. Alkohol-Exzesse werden dadurch keineswegs verhindert – man deckt sich einfach schon vorher mit den entsprechenden Spirituosen ein. Vielmehr sollten die Jugendlichen, aber natürlich auch Erwachsene, welche durch ihr Handeln Kosten verursachen zur Kasse gebeten werden. Spätestens beim zweiten Mal wird man es sich überlegen, ob eine Spitaleinlieferung sich tatsächlich lohnt oder ob nicht besser auf ein paar Drinks verzichtet wird.
Auch sind die neuen Anforderungen an die Wirte abzulehnen. Der Schwyzer Souverän hat 2007 die Initiative für weniger Bürokratie deutlich angenommen. Jetzt den Wirten wieder zusätzliche Kurse oder gar Prüfungen aufzubinden, steht im Gegensatz zum Ziel dieser Initiative. Gleichzeitig sollte man sich fragen, ob es tatsächlich nötig ist, den Wirten der gesunde Menschenverstand pauschal abzusprechen. Ich traue den Wirten nach wie vor zu, zu erkennen, wann jemand auf einen Drink verzichten sollte. Alkohol-Exzesse geschehen ohnehin selten in den Gaststätten, sondern vielmehr zu Hause oder in geschlossenen Gesellschaften.
Für mich bleibt die Hoffnung, dass SVP und FDP dafür sorgen, dass der erwachsene Bürger nicht noch weiter eingeschränkt wird, und ich mir auch in Zukunft ohne schlechtes Gewissen ein Bier nach 21 Uhr genehmigen darf.
David Huber, Wilen
Präsident Jungfreisinnige Schwyz


